Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Herzog-Dienstleistung – Inhaber Jan Herzog

  1. Allgemeines

1.1. Herzog-Dienstleistung erbringt garten- und landschaftsbauliche Leistungen sowie Dienstleistungen in der Gebäudereinigung ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung/Dienstleistung als anerkannt.

1.2. Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen, die von unseren abweichen, diesen entgegenstehen oder ergänzen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3. Auftraggeber im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

  1. Angebot – Vertragsabschluss

2.1. Alle im Angebot angegebenen Preise sind objekt- und mengengebunden und gelten nur bei Einhaltung der kompletten Massen und Artikel. Sollten die Mengen nicht erreicht werden, behalten wir uns eine Korrektur des Preises vor.

2.2. Aufträge und Bestellungen verpflichten Herzog-Dienstleistung erst nach erfolgter schriftlicher Auftragsbestätigung.

2.3. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Auftraggeber umgehend.

2.4. Der Auftraggeber hat für die Vertragsdurchführung einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner zu benennen, der bei Abwesenheit des Auftraggebers zur Anweisung von Stundenlohnarbeiten und zur Beauftragung von zusätzlichen Leistungen berechtigt ist.

  1. Ausführungs- und Lieferpflichten

3.1. Vor Tätigkeitsaufnahme in der Haus- und Grundstücksbetreuung sowie in der Gebäudereinigung durch Herzog-Dienstleistung ist der Auftraggeber verpflichtet, einen Mitarbeiter in sämtliche relevanten technischen Einrichtungen einzuweisen sowie auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen.

3.2. Die für die Ausführung erforderlichen Schlüssel sind Herzog-Dienstleistung rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.

3.3. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass Herzog-Dienstleistung freien Zugang zum Auftragsobjekt hat.

3.4. Feste Ausführungs- und Liefertermine sind für Herzog-Dienstleistung lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend.

3.5. Ist Herzog-Dienstleistung die vertraglich geschuldete Erbringung einer Dienstleistung nicht möglich, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

3.6. Herzog-Dienstleistung ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.

3.7. Die Auswahl der Mitarbeiter und das Weisungsrecht liegen ausschließlich bei Herzog-Dienstleistung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine direkten Weisungen an das Personal zu erteilen.

3.8. Bei höherer Gewalt (z. B. Dürre, Frost, Hagel, Streik, behördliche Eingriffe, Krieg, Pandemien) verlängern sich Ausführungs- bzw. Lieferfristen entsprechend. Eine Haftung auf Schadensersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

3.9. Leistungen außerhalb der regulären Geschäftszeiten oder an Sonn- und Feiertagen können mit Zuschlägen berechnet werden.

  1. Besondere Bedingungen für die Gebäudereinigung

4.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Reinigungsflächen frei zugänglich und nutzbar sind.

4.2. Reinigungsmittel und Geräte werden – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – von Herzog-Dienstleistung gestellt.

4.3. Schäden an Einrichtungsgegenständen, die auf unsachgemäße Nutzung durch den Auftraggeber zurückzuführen sind (z. B. empfindliche Materialien ohne Hinweis), sind von der Haftung ausgeschlossen.

4.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, besondere Hygienestandards oder Sicherheitsvorschriften schriftlich mitzuteilen.

  1. Zahlungs- und Eigentumsbedingungen

5.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Rechnungen binnen 7 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

5.2. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Aufmaß und tatsächlichem Arbeits- und Materialaufwand, sofern nicht Pauschalpreise vereinbart sind.

5.3. Bei Zahlungsverzug ruhen die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen von Herzog-Dienstleistung ohne Befreiung des Auftraggebers von seiner Zahlungspflicht.

5.4. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz berechnet. Für Mahnungen wird eine pauschale Mahngebühr von 5 € erhoben.

5.5. Werden zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung wesentliche Kostensteigerungen (z. B. Löhne, Material, Energiepreise) nachgewiesen, ist Herzog-Dienstleistung berechtigt, diese an den Auftraggeber weiterzugeben.

  1. Abnahme

6.1. Nach Fertigstellung der Leistung erhält der Auftraggeber eine Mitteilung.

6.2. Wünscht der Auftraggeber eine gemeinsame Abnahme, ist diese binnen 10 Werktagen durchzuführen. Erfolgt keine Abnahme, gilt die Leistung nach Ablauf dieser Frist als abgenommen.

6.3. Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

  1. Garantie und Gewährleistung

7.1. Herzog-Dienstleistung gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

7.2. Reklamationen sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ausführung der Dienstleistung, schriftlich mitzuteilen.

7.3. Herzog-Dienstleistung ist berechtigt, Nachbesserungen vorzunehmen. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern kein grobes Verschulden vorliegt.

  1. Datenschutz

8.1. Herzog-Dienstleistung verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO.

8.2. Daten werden nur zur Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung genutzt und nicht ohne Einwilligung an Dritte weitergegeben.

  1. Schlussbestimmungen

9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Düren.

9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

9.3. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.